Finanzielle Situation von Studierenden in der COVID-19-Pandemie

Das Problem

Viele Studierende sind durch die Pandemie bzw. die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht mehr in der Lage, ihrem Nebenverdienst beispielsweise in der Gastronomie nachzukommen oder verlieren sogar ihren Job. Laut einer aktuellen Umfrage sind das 40%. Dies ist auch so, wenn sie eine Förderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) erhalten. Aus der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks geht hervor, dass zwei Drittel der Studierenden erwerbstätig sind. Bei den ausländischen Studierenden, denen wegen der Einkommenseinbußen zudem der Verlust des Aufenthaltstitels drohen kann, wenn sie aus Nicht-EU-Staaten stammen, sind es sogar drei Viertel. In Hamburg machen die „Einnahmen aus eigenem Verdienst […] knapp ein Drittel der Einnahmen aus“. Ein Drittel bis die Hälfte ihres Einkommens geben Studierende im Schnitt für die Miete aus. Dabei liegen die Mieten in Städten wie Hamburg oft über dem Anteil des BAföGs, der fürs Wohnen gedacht ist, trotz der BAföG-Erhöhung von 2019. Aktuelle Berechnungen für 2020 gehen deutschlandweit von bis zu 1518 € Studienkosten insgesamt aus.

Hamburg befindet sich eigentlich auf einem guten Weg, die Zusammensetzung der Studierenden sozial sowie vom Bildungshintergrund zu diversifizieren. Es muss deshalb jetzt auch sichergestellt werden, dass von den Folgen nicht einige Studierenden stärker betroffen sind und die Pandemie keine zusätzliche soziale Ausgrenzung / Ungleichheit produziert. Die Hilfsangebote, die u.a. die Bundesregierung für andere Gruppen zur Verfügung gestellt hat, können nicht von Studierenden in Anspruch genommen werden. Wohngeld kann von Studierenden nur im Teilzeitstudium oder bei Beurlaubung beantragt werden. Leistungen des SGB II stehen Studierende nur nach einer Exmatrikulation offen. Als solidarische Gemeinschaft sollten wir Studienabbrüche aufgrund der Pandemie unter allen Umständen vermeiden. Gleiches gilt für Studierende, die auf Grund der finanziellen Situation gar nicht erst anfangen können. Vielen Studierenden drohen Schuldenberge, die durch gleichbleibende Zuverdienstgrenzen außerdem kaum abgebaut werden können.

Was wird getan?

Das beste politische Instrument, um dieses politische Problem zu lösen wäre die Öffnung des BAföG. Dafür haben wir uns vielfältig eingesetzt, z.B. als rot-grüne Bürgerschaftsfraktionen mit einem Antrag direkt zu Beginn der Pandemie und Katharina Fegebank (Hamburger Wissenschaftssenatorin) zunächst gemeinsam mit grünen Wissenschaftsministerinnen später mit allen Bundesländern. Es gab Demonstrationen, die Grüne Jugend hat u.a. einen Brief zusammen mit Jusos, Jungen Liberalen, und Jungen Union an Anja Karliczek (Bundesbildungsministerin) geschrieben; Kai Gehring, der wissenschaftspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, hat einen Antrag dazu gestellt und sehr viele Akteur*innen haben Pressearbeit gemacht.

Doch trotz aller Argumente bleibt das BAföG bisher wie es ist. Der Druck auf die CDU/CSU und Angela Merkel scheint noch nicht groß genug zu sein und der politischen Wille gegen gerechte Studienfinanzierung sowie staatliche soziale Hilfen insgesamt stark zu sein. Man munkelt Anja Karliczek habe Angst coronabedingte Veränderungen am BAföG nicht mehr zurück ändern zu können danach. Ich finde es richtig schlimm, dass das auf dem Rücken von Studierenden – insbesondere denen, die eh schon überlegen, ob sie sich Studieren überhaupt leisten können – ausgetragen wird. Immerhin gab es dann von Juni bis September die so genannte Überbrückungshilfe (bis zu 500 € Zuschuss, wenn man weniger als 100 € auf dem Konto hat – viel zu wenig!). Ansonsten gibt es nur den KfW-Kredit der Bundesregierung. Dieser ist zwar zu Beginn zinsfrei, wird er jedoch nicht direkt am 1. April 2021 auf einen Schlag zurückgezahlt können sich beträchtliche Zinsschulen anhäufen. In Vergleichsübersichten zeigt sich, dass der KfW-Kredit mit seinen hohen Zinslasten gegenüber den Angeboten anderer Banken sehr unvorteilhaft für den großen Teil der Studierenden ist.  Wenn die Bundesministerin in der öffentlichen Kommunikation nur den vergleichsweise kleinen Vorteil des Kredits betont, betreibt sie Augenwischerei und treibt Studierende in eine Schuldenfalle.

Parallel zum Versuch die BAföG-Öffnung zu erstreiten, hatte in Hamburg die Wissenschaftsbehörde bzw. der Senat die schnellste Möglichkeit gewählt und ein zinsloses Darlehn aufgelegt, das von April bis Juni 400 € vergeben hat. Man bekam das Geld, wenn man nachweisen konnte, seinen Job pandemiebedingt verloren zu haben und nicht mehr als 300 € auf dem Konto zu haben. Wir fanden es gut, dass Hamburg zusammen mit Bremen, Berlin und Hessen überhaupt eingesprungen sind. Allerdings erschienen uns diese Rahmenbedingungen von vornherein als zu gering und wollten daher finanzielle Hilfen in der zweiten Welle verbessert auflegen, falls die Bundesregierung nicht ausreichend handelt. Wir haben lange Kompromisse ausgehandelt und einen Antrag in der Bürgerschaft dazu beschlossen. Das Hamburger Notfalldarlehn wurde nun wieder aufgelegt, leider kaum mit verbesserten Rahmenbedingungen.

Was getan werden müsste?

Alle Hilfen werden bisher nur Studierenden angeboten, die nachweisen können, dass die eigene Armut aus der COID-19-Pandemie folgt. Dass das BAföG alleine für eine Studienfinanzierung – zum Beispiel in Hamburg – nicht reicht, ist lange bekannt. Doch auch wer zum Beispiel ein Studium startet, wird größere Probleme haben, eine Job zu finden und wird daher auch unter Finanznot leiden. Es lässt sich im Einzelfall nicht beweisen, dass das an der aktuellen Pandemie liegt, auch wenn diese gesamtwirtschaftlich für einen Arbeitsplatzmangel verantwortlich ist.

Jegliche Hilfe, die versucht mit Zuschüssen oder Krediten die Zeit bis zur Öffnung des BAföGs oder Ende der Pandemie zu überbrücken, arbeitet mit Kontogrenzen. Sowohl 300 € als auch 500 € sind zu niedrig, um Lebensmittel, Miete usw. zu bezahlen. Im Grunde genommen wird vorausgesetzt, dass Studierende „gerissen“ genug sind, im Zweifelsfall Geld beiseite zu schaffen, um die willkürliche Grenze zu unterschreiten. Wer Angst hat falsche Angaben zu machen, wird sich vermutlich scheuen, einen Antrag zu stellen. Außerdem braucht es eine längere finanzielle Sicherheit als einen Monat. Wer 500 € auf dem Konto hat und im nächsten Monat noch einmal so viel erhalten wird, kann kaum davon ausgehen, mit diesem Geld zu überleben. Wer so arm ist, wird zu dem individuell sinnvollen Schluss kommen das Studium abzubrechen. Denn so bestünde wenigstens Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, also bspw. ALG II. Gesellschaftlich wäre dieser Schluss selbstredend irrational. Wir tragen gesellschaftlich die meistens Kosten eines Studiums, weil wir die Teilhabe an Bildung und Wissenschaft als ein Menschenrecht erachten, das als eine Grundlage einer demokratischen Gesellschaft verstanden werden muss. Es wäre absurd dann ohne, dass die Personen selbst einen anderen Bildungsweg einschlagen wollen, die enormen Kosten eines Studienabbruchs als Gesellschaft zu übernehmen. Ein Studium ist kostenintensiv und letztlich hoffen wir als Gesellschaft, dass es sich auch ökonomisch rentiert (z.B. durch spätere höhere Steuereinnahmen).

Ob man bereit ist für ein Studium Schulden aufzunehmen, hängt von vielen Faktoren ab. Ein sehr wesentlicher Faktor ist die Frage, wie groß das Risiko eingeschätzt wird die Schulden später nicht bedienen zu können. Studierende aus ökonomisch wohl situierten Kreisen, die hohen Wert auf Bildung legen, nehmen das Risiko eher in Kauf. Sie schätzen ihren Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsabschluss höher ein. Sie können sich ggf. von Verwandten aushelfen lassen, die ein Studium als unterstützenwert empfinden und dafür die nötigen finanziellen Reserven haben. Anders sieht die Situation für viele Arbeiter*innenkinder aus, die statistisch schlechtere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsabschluss haben. Wenn ihre Eltern (und Verwandten) die Studienwahl ohnehin für ein zu großes und unabwägbares Risiko gehalten haben, ist die Gefahr wesentlich naheliegender, sich unter massiven finanziellen Unsicherheiten entgegen des eigenen Interesses das Studium abzubrechen. Folglich wäre die gerechte Überbrückungsvariante ein Vollzuschuss orientiert an den realen Studienkosten. Das muss in den Debatten zu Coronahilfen endlich mehr Berücksichtigung finden!

Die Pandemie zeigt gesellschaftliche Ungerechtigkeiten deutlich auf. Es ist unser gemeinsamer Auftrag, dass die Gesellschaft nach der Pandemie nicht ungerechter ist als vorher. Für eine wirklich solidarische Gesellschaft müssen wir auch grundsätzlich an das Thema Verbesserung der Studienfinanzierung ran.