Gute Arbeitsverhältnisse an Hochschulen schaffen

Das Wissen unserer Gesellschaft wird in Forschung, Lehre und Transfer erarbeitet und verbreitet. Damit keine Expertise verloren geht und weil unterschiedliche Perspektiven Erkenntnisse und Produkte umfassender sowie gerechter machen, müssen die Arbeitsverhältnisse gut und sicher sein. An Hochschulen gibt es aber immer noch viele prekäre Arbeitsverhältnisse, also Jobs, die den eigenen Lebensunterhalt weder auf Dauer sicherstellen noch soziale Sicherung gewährleisten. Beispielsweise ist ein Großteil der Angestellten befristet beschäftigt. Hinzu kommen Stellenkategorien, die lediglich über Honorarverträge abgewickelt werden. Studentische Beschäftigte, die in Forschung und Lehre arbeiten, erhalten in Hamburg nicht einmal den stadtweiten Mindestlohn. Sie sind nicht durch einen Tarifvertrag abgesichert. Ich habe mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse an Hamburger Hochschulen im Rahmen eines so genannten Code of Conduct öffentlich nachvollziehbarer und inhaltlich wirkungsvoller werden, verbesserte Zielzahlen im Hamburger Haushalt stehen und eine einjährige Mindestvertragslaufzeit für studentische Beschäftigte eingeführt wird. Es bleibt aber noch viel zu tun.

Seit einigen Jahren wird eine tiefgreifende Debatte über die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen geführt. Zu den Hauptproblemen zählt die große berufliche Unsicherheit im Mittelbau aufgrund von Kurzverträgen, unbezahlter Mehrarbeit, geschlechtsspezifische Ungleichheiten und die Verwicklung von Arbeitgeber*beziehung, Prüfungsverhältnis und Machtposition innerhalb der akademischen Selbstverwaltung. Die studentischen Beschäftigten protestieren dagegen, weil sie von keinem Tarifvertrag erfasst werden, sie keinen zuständigen Personalrat haben, ihnen oftmals eine klare Arbeitsplatzbeschreibung fehlt und sie überhaupt einen zu geringen Lohn erhalten. Der Hamburger Senat hat sich daher schon in der Vergangenheit für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) engagiert und eine Arbeitsgemeinschaft Code of Conduct ins Leben gerufen, die sich unter Beteiligung von  Gewerkschaftsvertreter*innen, Personalräten und der Gleichstellungsbeauftragten u.a. für bessere Arbeitsbedingungen an Hamburger Hochschulen einsetzt. Auf diesem Wege konnten in den vergangen Legislaturperioden bereits Erfolge erzielt werden. Viele Probleme müssen aber noch gelöst werden. So hat sich gezeigt, dass Frauen eher  befristeten Arbeitsverträge haben als Männer. Auch ist die Professor*innenschaft noch immer männlich dominiert, weswegen ich mich erfolgreich dafür eingesetzt habe, dass die Zielwerte der parlamentarisch vorgegebenen Kennzahlen erhöht wurden.

Die Situation des akademischen Mittelbaus

Mit der SPD sind wir Grüne uns einig, dass wir die Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen dringend verbessern müssen. Dazu haben wir bereits im letzten Jahr einen ersten Antragsentwurf formuliert. Im November 2021 haben wir darüber hinaus eine Expert*innenanhörung organisiert, in der die bisherige Arbeit des Code of Conduct auf den Prüfstand gestellt wurde. Dabei haben SPD und Grüne insbesondere die Sichtweise der Beschäftigten an Hochschulen in das Zentrum der Anhörung gestellt: Wir haben u.a. mit Lisa Janotta, Andreas Keller, Brigitte Riegraf, Marc-Oliver Hinzelin im Wissenschaftsausschuss über Reformmöglichkeiten gesprochen. Die Expert*innen haben viele Ideen vorgetragen, wie Arbeit in der Wissenschaft attraktiver gestaltet werden könnte: Insbesondere Mindestvertragslaufzeiten, Entfristungen, klare Stellenbeschreibungen und ein Pooling von Drittmitteln wurden debattiert. Insbesondere die Expert*innen aus der ichbinhanna-Bewegung und Gewerkschaften haben darauf hingewiesen, dass die Hochschulfinanzierung der Dreh- und Angelpunkt von Verbesserungen darstellt. Entfristungen und Drittmittelpooling wären hingegen Ansätze der Arbeitsverbesserung, die auch kostenneutral erreicht werden können.

Wir haben auf diesem Input basierend, sowie duch unsere eigenen Überlegungen, einen Antrag formuliert und inzwischen gibt es bereits erste Umsetzungserfolge. Das kann auf dieser Seite gut nachvollzogen werden. „Bericht der Präsidentin“ und „Bericht des Ausschusses“ sind die Ergebnisse, das davor der Antrag sowie die parlamentarischen Debatten zur Einbringung.

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgaenge/80299/kriterien/1

Seit meiner Abwahl als Fachsprecherin setze ich mich vor allem auf Bundesebene im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft Hochschule, Wissenschaft und Technologiepolitik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wohin ich für die GRÜNE Fraktion delegiert bin, für eine grundlegende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes oder die Abschaffung dessen sowie die Konzeption von Personalkategorien, die möglichst bundeseinheitlich geregelt werden, ein.

Erfolge auf dem Weg zum studentischen Tarifvertrag

Ich habe in der Hamburger Bürgerschaft maßgeblich mit dafür gesorgt eine einjährige Mindestvertragslaufzeit für studentische Beschäftigte einzuführen. Leider werden diese noch nicht flächendeckend eingehalten und teilweise immer noch nicht eingeführt. Sie können zudem nur ein Anfang sein auf dem Weg, hin zu einer längst überfälligen Tarifierung studentischer Beschäftigter. Denn kurze Vertragslaufzeiten, eine Bezahlung nur knapp über dem Mindestlohn und eine dadurch entstehende große Unsicherheit in diesen Anstellungsverhältnissen sorgen dafür, dass nicht alle Studierenden diese, oft Berufswege fördernden, Jobs annehmen können. Deshalb haben wir in der Hamburgischen Bürgerschaft den Hamburger Senat beauftragt, sich für eine bundesweite Tarifierung studentischer Beschäftigter einzusetzen. Das ist in den letzten Tarifverhandlungen leider immer noch nicht mehrheitsfähig gewesen, muss aber auf der Agenda bleiben auch wenn immerhin eine schuldrechtliche Vereinbarung getroffen wurde. Ich persönlich und auch wir als Hamburger Grüne bleiben weiter an der Seite von TVStud und fordern: Es braucht jetzt einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte!

Wir haben auf diesem Input basierend, sowie durch unsere eigenen Überlegungen, einen Antrag formuliert und inzwischen gibt es eine Antwort des Senats. Das kann auf dieser Seite gut nachvollzogen werden. „Bericht der Präsidentin“ ist der Umsetzungszwischenstand, das davor der Antrag sowie die parlamentarischen Debatten zur Einbringung.

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgaenge/82345/kriterien/1

Auch die Evaluierung der beschlossenen einjährigen Mindestvertragslaufzeit muss angegangen werden und die Mindestlaufzeiten nach der Evaluation je nach Ergebnis auf mindestens zwei Jahre angepasst werden, wie die Studie der Universität Bremen bereits jetzt nahe legt. Für die Einführung eines studentischen Personalrates setze ich mich und wir als Grüne Fraktion sowie rot-grüne Fraktionen weiter ein.